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Sportunfall-Versicherung der ARAG-Versicherung1. Was ist zu tun, wenn ein Sportler einen Unfall hatte? - Bitte innerhalb von 3 Tagen den Unfall beim Übungsleiter melden - Beiliegenden Unfallbogen ausfüllen und - vom Verein eine Unterschrift vom Vorsitzenden Detlef Friedrich einholen (Fax: 0341 / 5906030; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) - Dann den Unfallbogen selber weiterleiten an das Versicherungsbüro beim Landessportbund Sachsen e.V. (Fax: 0341 / 9809350; Tel.: 0341 / 2163133; E-Mail: isb@ Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) 2. Was sind die Leistungen der ARAG-Unfall-Versicherung? - Erst ab 20% Invalidität Leistungsbezug, denn bis 20% greift nur die private Unfallversicherung - Von 20-24 % werden 1000 € ausgezahlt usw., wenn nach einem Jahr durch ärztliche Untersuchung erwiesen ist, daß eine gewisse Invaliditätsstufe zurückgeblieben ist. - von 90-100% Invalidität 100.000 € - bei Tod entsprechend der familiären Situation 2500 bis 11000 € - Anteilige Zahlung bei Ersatz künstlicher und natürlicher Zähne - Zahlung bei ärztlich verordneten Brillen, Kontaktlinsen und Sportbrillen bis 75 €/Schadensfall - Übergangsleistung 500 € - Bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthaltes Zahlung bis max. 2000€ pro Schadensfall - Bergungskosten 5000€ 3. Informationen zur Unfallversicherung Weitere Informationen finden Sie hier: Info Unfallversicherung ![]() |




